Allgemeine geschäfts-bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Produkte, Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der Designreich GmbH und deren Zweigniederlassungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Bestellung in jeglicher Form schließt die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber/Kunden ein. Die folgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der Designreich GmbH geschlossenen Verträge über die Ausführung von Aufträgen, insbesondere die Lieferung von Produkten. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen der AGB vor. Können aus diesem oder anderen Gründen einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem ihre Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch eine schriftliche Bestätigung von Zeichnungsberechtigten (salvatorische Klausel) unsererseits rechtswirksam.

2. Gut zum Druck

Ein “Gut zum Druck” ist eine Abbildung einer Druckvorlage oder eines herzustellenden Produktes. Der Auftraggeber hat somit die Möglichkeit, seine Bestellung zu überprüfen. Wenn die Designreich GmbH dem Auftraggeber ein “Gut zum Druck” zustellt, hat dieser dieses auf allfällige Fehler zu prüfen. Designreich haftet nicht für vom Kunden übersehene Mängel. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden umgehend schriftlich bestätigt werden. Auch die Prüfung von Rechtschreibfehlern liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

Ohne schriftliche Bestätigung kann der Auftrag nicht ausgeführt werden. Die Freigabe muss schriftlich mit Unterschrift auf der Vorlage des “Gut zum Druck” erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann eine schriftliche Bestätigung per E‑Mail erfolgen. Diese ist auch bindend.

Änderungen und Anpassungen nach erfolgter Unterzeichnung des Gut zum Druck sind kostenpflichtig.

3. Offerten/Preise

Offerten sind 2 Monate nach Offertenstellung gültig. Unsere Preise in Offerten und mündlichen Angeboten verstehen sich rein netto, exklusiv MWST und Verpackungs- und Versandkosten.

Preisberechnungen in den Offerten beruhen auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Mass- und Farbangaben. Offerten, die aufgrund falscher, ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten als Richtpreisofferten.

Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten.

4. Bestellungen/aufträge

Bestellungen gelten erst als bindend, wenn Designreich GmbH diese schriftlich bestätigt hat. Kosten für Stornierungen und Änderungen müssen vom Auftraggeber übernommen werden.

5. fahrzeugfolierungen/-beschriftungen

5.1 Fahrzeuge sind in gereinigtem Zustand anzuliefern. Wir empfehlen, das Fahrzeug in einer Waschanlage und ohne die Verwendung von Wachs zu reinigen. Mehraufwand für eine Fahrzeugreinigung wird nach Aufwand verrechnet.

5.2 Zusätzlicher Aufwand, wie zum Beispiel das Entfernen von bestehenden Aufklebern/Beschriftungen, muss zwecks Zeitplanung im Voraus angekündigt werden und wird verrechnet.

5.3 Bei der Umsetzung von Fahrzeugbeschriftungen kann es im Vergleich zum Entwurf auf der Fahrzeugskizze zu kleineren, fahrzeugbedingten Abweichungen kommen.

5.4 Für ein qualitativ hochstehendes Ergebnis müssen bei einer Vollverklebung die Türgriffe demontiert werden. Grundsätzlich ist der Aus- und Einbau der Türgriffe Sache des Auftraggebers. Die Weiterverrechnung von Kosten, die durch Beauftragung eines Mechanikers durch die Designreich GmbH entstehen, werden ausdrücklich vorbehalten.

5.5 Es können nur lackierte Fahrzeugteile foliert werden. In den Angeboten/Offerten offeriert Designreich GmbH nur die Folierung der Außenseite des Fahrzeuges. Türfälze, Innenraum, Armaturen und Motorraum sind zusätzliche Arbeiten und werden nach Aufwand verrechnet. An einigen Stellen des Fahrzeuges kann die Carrosseriefarbe sichtbar bleiben (z. B. bei Fugen zwischen Carrosserieteilen).
Bei Windowfolien können kleine Lufteinschlüsse und Streifen materialbedingt nicht ausgeschlossen werden.

5.6 Die Haltbarkeit der Folien sind je nach Hersteller und Einsatz des Fahrzeuges unterschiedlich. Es gelten die Garantiebestimmungen des Folienherstellers. Die Designreich GmbH selbst kann auf den Folien nicht eine längere Garantie anbieten, als der Folienhersteller selbst gewährt.

5.7 Der Fahrzeuglack muss vor einer Folierung vollständig ausgehärtet sein. Bei Reparaturen sind das 6 Wochen nach einer Lackierung. Wird diese Frist nicht eingehalten, lehnt Designreich GmbH jegliche Haftung für Beschädigungen ab. Weiter müssen alle Lackreparaturen vor einer Folierung an Designreich GmbH gemeldet werden. Ansonsten kann es bei einer Entfernung der Folien zu Lackschäden kommen. Auch dafür lehnt Designreich GmbH jede Haftung ab.

5.8 Für externe Montagen muss ein sauberer und trockener Raum mit genügend Licht zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist eine Mindesttemperatur von +12°C erforderlich.

5.9 Es besteht ein Garantie-Ausschluss für die Haftung auf unlackierten Plastik- und Gummiteilen (z.B. Stossstangen, Zierleisten, Aussenspiegel etc.), Schäden durch den Einsatz des Heckscheibenwischers und Eiskratzers, bei Verklebungen auf der Heckscheibe, Verklebungen unter der empfohlenen Verklebungstemperatur von +8°C, Haftungsbeeinträchtigung durch Nanobeschichtungen auf Glas und Lack u.ä. Für die Haftung auf Heckscheiben wird generell jegliche Garantie wegbedungen.

6. angeliefertes material

Für die Verarbeitung von angelieferten Materialien übernehmen wir keine Garantie. Auch für die Quantität der Ware wird keine Garantie gewährt. Defekte Ware wird nicht ersetzt. Wir empfehlen, jeweils 10-15 % mehr Menge für Andruckmuster, Fehldrucke und dergleichen anzuliefern.

7. Lieferung, transport & abholung

In unseren Angeboten und Offerten gehen wir davon aus, wenn nicht anders vereinbart, dass der Auftraggeber die Ware abholt. Somit sind die Liefer‑, Versand- und Transportkosten nicht im Preis inklusive.
Verpackungen von uns sind nicht für die Lagerung der Produkte bestimmt. Selbstklebefolien, Folienprints und Banner müssen nach Erhalt flach ausgelegt oder mit einem grossen Rolldurchmesser zusammengerollt werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sich über die korrekte Lagerung der Produkte und Materialien zu informieren.

8. weitere bestimmungen

8.1 Es besteht ein Garantie-Ausschluss für die Haftung auf unlackierten Plastik- und Gummiteilen (z.B. Stossstangen, Zierleisten, Aussenspiegel etc.), Schäden durch den Einsatz des Heckscheibenwischers und Eiskratzers, bei Verklebungen auf der Heckscheibe, Verklebungen unter der empfohlenen Verklebungstemperatur von +8°C, Haftungsbeeinträchtigung durch Nanobeschichtungen auf Glas und Lack u.ä.

8.2 Bei kurzfristigen Terminabsagen von Montagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) behalten wir uns vor, die entstandenen Leerzeiten der für die Montage eingeplanten Mitarbeiter in Rechnung zu stellen.

8.3 Magnetschilder/-tafeln sind auf der Magnetseite schutzversiegelt. Bei sommerlichen und unterschiedlichen Temperaturen sowie bei ständigem, mehrtägigem Gebrauch der Schilder an der KFZ-Carrosserie, entsteht zwischen denselben sogenanntes Schwitzwasser. Hierdurch kann unter Umständen ein Verkleben mit dem Autolack stattfinden. Zur Vermeidung von derartigen Gefahren sind die Magnetschilder über Nacht oder bei Nichtgebrauch zu entfernen. Tagsüber soll das Magnetschild wenigstens einmal abgenommen und wieder aufgesetzt werden. Bei unsachgemäßer Handhabung lehnt Designreich GmbH jegliche Haftung ab.

8.4 Ist ein Objekt nicht vom Stand aus zugänglich, ist dies ausdrücklich und schriftlich zu kommunizieren, damit der Monteur ein für die Zugänglichkeit passendes Arbeitsgerät (Leiter, Fahrzeug mit Dachplattform oder Hebebühne) mitführen kann.

8.5 Für Material, das durch den Auftraggeber bzw. den Besteller oder bauseits montiert wird, lehnen wir jede Garantieleistung ab.

8.6 Bei Glasbeschriftungen/-verklebungen ist es Sache des Auftraggebers abzuklären, ob das Glas mit einer Folie beschichtet werden kann oder nicht. Wir raten davon ab, Folien auf der Innenseite von Fenstern/Gläsern zu montieren. Bei Glasbruch wird jede Haftung abgelehnt.

9. prüfung, abnahme, garantie

9.1 Der Auftraggeber hat die Ware sofort nach Erhalt/ Montage zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 3 Tagen schriftlich zu rügen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als akzeptiert und genehmigt.

9.2 Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung, Minderung) werden wegbedungen, ebenso die Geltendmachung eines aus mangelhafter Lieferung irgendwie entstandenen Mangelfolgeschadens.

9.3 An Stelle der Gewährleistung gemäss Obligationenrecht gewähren wir auf unseren Arbeiten eine Garantie von 6 Monaten ab Lieferdatum bzw. Montage. Für Folien und alle weiteren Materialien gelten die Garantiebestimmungen der Lieferanten bzw. Folienhersteller. Nicht unter Garantie fallen Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung, Reinigung oder mangelnder Sorgfalt durch den Kunden verursacht werden. Abweichende Garantievereinbarungen im Rahmen der Offertstellung bleiben vorbehalten und gelten lediglich bei schriftlicher Vereinbarung.
Der Einschluss kleiner Staubpartikel ist bei einer Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschliessen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Keine Garantieansprüche entstehen bei Auftreten von Schäden durch äussere Einflüsse oder durch unsachgemäße Montage. Kleinere Einschlüsse in verklebten Aufklebern sind aufgrund der in der Luft befindlichen Staubteilchen nicht vermeidbar, beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Aufkleber, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation.

Dies trifft im Besonderen auf Aussenverklebung zu. Wir haften nicht für Glasbrüche oder andere Schäden, die nach einer Produktemontage auftreten. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9.4 Im Garantiefall sind wir berechtigt, die Ware unserer Wahl entweder zu reparieren oder zu ersetzen, dem Kunden eine Kaufpreisminderung zu gewähren oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen. Garantieansprüche berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche (z.B. für Mängelfolgeschäden).
Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangene Gewinne sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

9.5 Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden, als die in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten, sei es aus nicht gehöriger Lieferung oder anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung damit zusammenhängender Folgeschäden.

10. Reklame- und baubewilligungen

Das Einholen von Reklamebewilligungen oder anderen Bewilligungen ist immer Sache des Auftraggebers. Sämtliche Kosten in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. elektrische anschlüsse und zuleitungen

Zuleitungen und der Anschluss für elektrische Anlagen wie z.B. Leuchtreklamen ist in jedem Fall durch einen konzessionierten Elektriker auszuführen. Die Kosten dafür, inklusive Material, gehen zu Lasten des Bestellers.

12. unterhalt, pflege und reinigung der produkte

Die falsche oder zu wenig Reinigung von Folien kann zu Beschädigungen führen. Designreich GmbH lehnt jede Garantie ab, die durch falsche Reinigung verursacht worden ist. Welche Reinigungsmethoden und ‑mittel angewendet werden können, ist je nach Hersteller unterschiedlich. Es ist Sache des Auftraggebers/Bestellers, sich nach den geeigneten Reinigungs- und Pflegemethoden zu erkundigen.

Es besteht kein Garantieanspruch, wenn unsere Produkte nicht regelmässig und fachgerecht gereinigt werden. Schmutz und Streusalz kann die Folien angreifen und deren Schutzschicht zerstören. Entsprechende Informationen zu einer korrekten Reinigung können bei der Designreich GmbH eingeholt werden. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden/Auftraggebers, sich diese Informationen zu beschaffen. Insbesondere brauchen folierte und beschriftete Fahrzeuge eine fachgerechte Reinigung und Pflege, ähnlich wie beim Autolack. Löst sich eine Folie ab, muss dies umgehend gemeldet werden, weil sie sich ansonsten immer weiter ablösen wird. Erfolgt keine unverzügliche Meldung an die Designreich GmbH, werden jegliche Garantieansprüche wegbedungen.

13. zahlungsbedingungen

Der gestellte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen nach Ausführungsdatum vollständig zu bezahlen. Es kann bei allen Bestellungen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Bei Neu- und Privatkunden verlangen wir 100% Vorauskasse oder eine Barzahlung bei Abholung der Ware. Skonto Abzüge sind nur nach gemeinsamer schriftlicher Vereinbarung erlaubt. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden von uns eingefordert.
Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Für das Ausstellen von Papierrechnungen werden CHF 5.00 verrechnet.

14. Urheberrecht und Rechte Dritter

Mit einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er alle Rechte (Marken-, Urheberrechte etc.) an den von ihm übermittelten, zu reproduzierenden Daten besitzt. Sollte es im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Rechten zu Ansprüchen von Dritten gegen die Designreich GmbH kommen, ist er verpflichtet, diese Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren und der Designreich GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sämtliche, durch die Designreich GmbH angebotenen Grafikdateien und Designs sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung nicht von Dritten verwendet werden.

15. wettbewerbe/gutscheine

Gutscheine und Rabattangebote sind nie kumulierbar und/oder übertragbar und können nur einmalig eingelöst werden.

16. eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum der Designreich GmbH. Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Gestaltungsentwürfe und Elemente die von Designreich GmbH erarbeitet wurden, gehören ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung nicht dem Kunden. Das gilt auch für Skizzen, Entwürfe, Logos, Vorschläge, Visualisierungen und Offerten für Beschriftungen aller Art.

17. archivierung

Die Designreich GmbH garantiert keine Aufbewahrung von Produktionsdaten und kann die Produktionsdaten nach Auftragsabschluss löschen. Der Auftragsgeber kann seine Daten — falls vorhanden — verlangen. Die Kosten, die durch den Datentransfer, Speichermedien und damit verbundene Arbeitszeit entstehen, hat der Auftraggeber zu bezahlen. Daten werden erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages ausgehändigt und bleiben bis dahin Eigentum der Designreich GmbH.

18. Salvatorisch klausel

Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

19. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Designreich GmbH in Frutigen. Anwendbar ist Schweizer Recht.

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